Auf einen Blick
Testpflicht für alle Unternehmen, dabei gilt:
Personen, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten = 1-pro Woche
besonders gefährdete Personen = 2-pro Woche
Beitrag
Seit Dienstag, dem 20. April 2021, sind Unternehmen dazu verpflichtet Ihren Mitarbeiter*innen mindestens 1-mal pro Woche einen Corona-Test (Antigen-Schnelltest zur professionellen oder Selbstanwendung oder PCR-Test) anzubieten. Für besonders gefährdete Arbeitnehmer*innen 2-mal pro Woche.
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Die gesamte SARS-Cov-2-ArbSchVO ist befristet für die Zeit, für die der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, längstens bis zum 30.06.2021.