Kosten Bürgertests
Wer kann weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen?
- Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten;
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel);
- Verbraucher:innen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen.
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Wichtig für Arbeitgeber
- Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und die Impfmöglichkeiten zu informieren.
- Wenn Betriebsärzte da sind, die impfen, muss der Arbeitgeber sie sowohl organisatorisch als auch personell unterstützen.
- Mitarbeiter, die sich während der Arbeitszeit impfen lassen möchten, sind freizustellen.
Weiteres für Arbeitgeber
Die betriebliche Testpflicht gilt weiter bis zum 31.12.2021 und umfasst Folgendes:
- Allen im Betrieb präsenten Beschäftigten ist pro Woche das Angebot von mindestens kostenlosen Schnelltests zu unterbreiten.
- Mit den Kosten für die Tests werden die Arbeitgeber belastet.
- Arbeitnehmer können die Testangebote annehmen, müssen es aber nicht.
- Sofern es einen gleichwertigen Schutz gibt, ist der Arbeitgeber von der Testpflicht befreit, z.B. bei Beschäftigten, zu denen ein (freiwilliger!) Nachweis zur vollständigen Impfung vorliegt oder über eine vorangegangene Infektion, die mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt (§ 4 Abs. 2 Corona-ArbSchV).
- Arbeitgeber haben eine Aufbewahrungspflicht von Nachweisen über die Testbeschaffung und Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten.
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